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Meine Leistungen

Pflegeberatung nach §37 Abs 3 SGB XI
Ich bin für Sie da!

Älterer Herr im Gespräch mit Pflegeberaterin

Wenn ein Mensch mit Pflegegrad zu Hause versorgt wird und dafür Pflegegeld erhält, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend

.

Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu stärken.
 

Mein Angebot für Sie:

Ich biete Ihnen diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung persönlich an – einfühlsam, auf Augenhöhe und mit Blick für Ihre individuelle Pflegesituation.
 

Wozu dient die Beratung?

✔ Sicherstellung einer guten Versorgung zu Hause
✔ Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen
✔ Hinweise zu Hilfsmitteln, Pflegealltag und regionalen Angeboten
✔ Stärkung der Pflegekompetenz
✔ Früherkennung von Problemen und gezielte Hilfestellung
 

Wie oft muss beraten werden?

  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate

  • Pflegegrad 1: freiwillig 
     

Wichtig: Wird die Beratung nicht fristgerecht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Was passiert bei der Beratung?

Ich komme zu Ihnen nach Hause oder berate auf Wunsch telefonisch oder digital. Gemeinsam klären wir:
 

  • Wie läuft die häusliche Pflege aktuell?

  • Gibt es Belastungen, Unsicherheiten oder Fragen?

  • Welche Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten gibt es?

  • Was brauchen Sie – als pflegende Angehörige oder Pflegeperson?
     

Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die durchgeführte Beratung, die ich direkt an Ihre Pflegekasse weiterleite.
 

Wer trägt die Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Für Sie als pflegebedürftige Person entstehen keine Ausgaben.
 

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie in Ihrer Pflegesituation zu unterstützen.

Abstrakte Zeichnung: tanzender Mensch bittet um Aufmerksamkeit

 

 

Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende leisten täglich Großartiges.
Damit Sie in Ihrer wichtigen Aufgabe gestärkt und sicher handeln können, haben Sie nach § 45 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegeschulungen – und ich biete Ihnen diese Schulungen an.
 

Ziel der Schulung

Mein Anliegen ist es, Ihnen als pflegende Angehörige oder engagierte Pflegeperson das nötige praktische Wissen, Sicherheit und Selbstvertrauen für den Pflegealltag zu vermitteln.
 

Welche Schulungsformen biete ich an?

👥 Pflegekurse in der Gruppe
Ideal für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende – gemeinsam lernen, sich austauschen und voneinander profitieren.

Inhalte können sein:

  • Grundlagen der Körperpflege

  • Lagerung & Mobilisation

  • Ernährung bei Pflegebedürftigkeit

  • Umgang mit Demenz

  • Entlastungsmöglichkeiten & Selbstfürsorge
     

🏡 Individuelle Schulungen im häuslichen Umfeld
Ich komme zu Ihnen nach Hause und schule direkt vor Ort – maßgeschneidert für Ihre konkrete Pflegesituation.

Beispielhafte Inhalte:

  • Rückenschonendes Umlagern

  • Umgang mit Hilfsmitteln

  • Tipps zur Sturzprophylaxe

  • Unterstützung im Alltag mit Demenz

  • Kommunikation & Stressbewältigung

  • Palliative Pflege zu Hause – mit viel Einfühlungsvermögen begleite ich auch in dieser sensiblen Phase.
     

Was kostet die Schulung?

Gar nichts. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Für Sie als Angehörige oder ehrenamtliche Pflegeperson ist die Teilnahme kostenfrei.
 

Interesse an einer Schulung?

Ob Einzelberatung oder Gruppenkurs – ich gestalte jede Schulung individuell nach Ihren Bedürfnissen.

💬 „Wissen gibt Sicherheit – und das ist gerade in der Pflege unbezahlbar.“

Schulungen für pflegende Angehörige nach § 45 SGB XI – Kostenlos & individuell

Pflegeberatung: Gespräch mit Familie und Pflegebedürftiger im Schlafzimmer

Noch kein Pflegegrad – aber schon mittendrin?

Mein Beratungsangebot – auch ohne Pflegegrad

Auch wenn noch keine Einstufung durch die Pflegekasse erfolgt ist, können Sie bereits kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen:
 

🔹 Ersteinschätzung der Pflegesituation
Wir besprechen gemeinsam, welche Veränderungen Sie wahrnehmen und was das im Alltag bedeutet. Ich höre zu, strukturiere und gebe Orientierung.

 

🔹 Beratung zur Antragstellung
Ich zeige Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, was dabei zu beachten ist – und wie Sie sich optimal vorbereiten.

 

🔹 Pflegeprotokoll und Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Sie erhalten praxiserprobte Unterlagen zur Dokumentation und Tipps für das Gespräch mit dem MDK (oder Medicproof).

 

Was Sie wissen sollten:
 

Für diese Beratung können Kosten anfallen.


Da vor der Einstufung noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden, ist eine Abrechnung über die Pflegekasse nicht möglich. Gern informiere ich Sie vorab transparent über den Kostenrahmen.

Beratung ist auch über Ihre Pflegekasse oder den örtlichen Pflegestützpunkt möglich.
Diese Stellen bieten kostenfreie Informationsgespräche an – insbesondere zur Antragstellung und Leistungsübersicht.

Keine Rechtsberatung:
Ich biete Ihnen fundierte fachliche Unterstützung im Pflegekontext – jedoch keine rechtliche Beratung im juristischen Sinne.

Hinweis:
Sobald ein Pflegegrad festgestellt ist, können Sie viele Leistungen direkt über die Pflegekasse abrechnen – zum Beispiel individuelle Schulungen oder regelmäßige Pflegeberatungen.

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