Pflegebegutachtung bei Kindern – Was Eltern wissen müssen
- Heike Teich
- 13. Aug. 2025
- 4 Min. Lesezeit

Ein Kind mit gesundheitlichen Einschränkungen zu versorgen, bedeutet für Familien oft eine enorme Herausforderung – emotional, organisatorisch und finanziell. Umso wichtiger ist es, dass betroffene Familien die ihnen zustehenden Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Doch der Weg dahin führt über die Pflegebegutachtung – ein Prozess, der viele Fragen aufwirft.
In diesem Blogbeitrag erfährst du:
Wie die Pflegebegutachtung bei Kindern abläuft
Was bei ganz kleinen Kindern bis 18 Monate gilt
Wie du dich als Elternteil gut vorbereiten kannst
Was es mit dem Grad der Behinderung (GdB) auf sich hat und welche Bedeutung er für Kinder hat
Welche parallelen Hilfesysteme dir zusätzlich zur Verfügung stehen
Wie läuft die Pflegebegutachtung bei Kindern ab?
Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Diese findet in der Regel im häuslichen Umfeld des Kindes statt – dort, wo der Alltag stattfindet.
Die Gutachterin oder der Gutachter beurteilt die tatsächliche Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit des Kindes anhand von sechs Modulen. Dabei gilt stets der Maßstab: Was kann ein gesundes Kind in diesem Alter – und was nicht?
Die sechs Begutachtungsmodule im Überblick:
1. Mobilität
Kann sich das Kind eigenständig drehen, aufrichten, sitzen, stehen oder gehen?
Ist Hilfe beim Umlagern oder Tragen notwendig?
Wie ist die Körperhaltung, Motorik und Beweglichkeit?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Nimmt das Kind Kontakt auf? Reagiert es auf Ansprache?
Kann es Gefühle zeigen und äußern?
Versteht es einfache Anweisungen?
Bestehen Einschränkungen in der Wahrnehmung?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es Verhaltensauffälligkeiten wie starke Ängste, Rückzug, stereotypes Verhalten, Wutanfälle oder selbstverletzendes Verhalten?
Besteht ein erhöhter Betreuungsaufwand durch emotionale Instabilität oder fehlendes Gefahrenbewusstsein?
4. Selbstversorgung
Kann das Kind selbstständig essen, trinken, sich waschen oder die Toilette nutzen?
Wird es über eine Sonde ernährt oder gewickelt?
Ist Unterstützung beim Zähneputzen oder Ankleiden nötig?
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
Muss das Kind regelmäßig Medikamente einnehmen?
Werden Hilfsmittel verwendet (z. B. Absauggerät, Inhalator)?
Müssen medizinische Maßnahmen zu Hause durchgeführt werden?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wichtig: Dieses Modul wird nur bei Kindern ab 11 Jahren gewertet, da jüngere Kinder ihren Alltag noch nicht selbstständig gestalten können.
Besonderheiten bei Kindern bis 18 Monate
Für Kinder unter 1,5 Jahren gelten besondere Begutachtungskriterien, da sich ihre Fähigkeiten naturgemäß stark entwickeln – und Eltern ohnehin für viele Tätigkeiten verantwortlich sind.
Die Begutachtung konzentriert sich hier vor allem auf:
Entwicklungsschritte: Wird das Kind altersentsprechend mobil, beginnt es zu sitzen, zu greifen, zu reagieren?
Körperpflege und Ernährung: Wie aufwendig sind Pflege, Füttern, Wickeln? Gibt es Besonderheiten (z. B. Reflux, Trinkstörungen)?
Medizinische Versorgung: Müssen Therapien, Medikamentengaben oder Kontrollmaßnahmen (z. B. bei Frühgeborenen) regelmäßig erfolgen?
Der Pflegegrad wird auf Basis der Abweichung vom altersgemäßen Entwicklungsstand bestimmt- oft in Abstimmung mit ärztlichen Berichten, der Frühförderstelle oder der Kinderklinik.
Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung
Eltern sind Expert:innen für ihr Kind. Dennoch ist es hilfreich, sich strukturiert vorzubereiten:
✅ Pflege- und Betreuungsprotokoll führen
Dokumentiere über einige Tage, welche Tätigkeiten du übernimmst: Pflege, Essen, Lagern, medizinische Maßnahmen – auch nachts!
✅ Entwicklungsberichte sammeln
Hilfreich sind aktuelle Befunde von:
Kinderärzt:innen
Frühförderstellen
Therapeut:innen (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie)
Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ)
✅ Belastungen offen ansprechen
Viele Eltern neigen dazu, die Situation zu „normalisieren“. Doch gerade für die Begutachtung ist es wichtig, auch emotionale und körperliche Überforderungen anzusprechen.
Der Grad der Behinderung (GdB) bei Kindern
Neben der Pflegebegutachtung ist auch der Grad der Behinderung (GdB) ein wichtiger Aspekt für Familien. Er wird auf Antrag durch das Versorgungsamt festgestellt – unabhängig vom Pflegegrad.
Was bedeutet der GdB?
Der GdB beschreibt, wie stark die Teilhabe des Kindes durch eine gesundheitliche Einschränkung beeinträchtigt ist. Er reicht von 20 bis 100 – in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert.
Für Kinder relevante Diagnosen können sein:
Erkrankung | Möglicher GdB |
Frühgeburt mit Entwicklungsverzögerung | 30–70 |
Autismus-Spektrum-Störung | 50–100 |
Trisomie 21 | 50–100 |
Epilepsie | 50–80 |
Mukoviszidose | 60–100 |
Typ-1-Diabetes mit Insulintherapie | 40–60 |
ADHS (schwer ausgeprägt) | 30–50 |
Was bringt der GdB für Kinder?
Abhängig vom GdB und gegebenenfalls vergebenen Merkzeichen (z. B. H = Hilflos, B = Begleitung nötig, G = eingeschränkte Mobilität) ergeben sich folgende Nachteilsausgleiche:
Steuerliche Vorteile (Pflegepauschbetrag, Behindertenpauschbetrag)
Vergünstigungen im Nahverkehr
Zuschüsse bei Klassenfahrten, Schulbegleitung
Vorrang beim Kita-Platz mit Integrationsbedarf
Erweiterter Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus
Reha- und Teilhabeleistungen
Wichtig! : Die aufgeführten Nachteilsausgleiche sind beispielhaft und nicht abschließend.
Frühförderung, Eingliederungshilfe und SPZ – welche Unterstützungssysteme gibt es zusätzlich zur Pflegeversicherung?
Wenn ein Kind körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt ist oder sich auffällig entwickelt, bedeutet das für Eltern oft viele Unsicherheiten. Neben der Pflegeversicherung gibt es in Deutschland weitere Hilfesysteme, die auf unterschiedliche Lebensbereiche des Kindes abzielen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Anlaufstellen und Leistungen:
Frühförderung – Unterstützung ab dem ersten Lebensjahr
Die Frühförderung richtet sich an Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, die in ihrer Entwicklung verzögert, gefährdet oder behindert sind – z. B. bei:
Frühgeburt
muskulären Auffälligkeiten
Sprachentwicklungsstörungen
geistiger Behinderung
Autismus oder Verhaltensbesonderheiten
Typische Angebote sind:
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie
Entwicklungsberatung für Eltern
Förderangebote im Spiel, Alltag und Kontaktverhalten
Wichtig: Die Kosten übernimmt in der Regel das Jugendamt oder die Krankenkasse. Die Förderung erfolgt ambulant (z. B. in einer Frühförderstelle), mobil zu Hause oder in der Kita.
Eingliederungshilfe – Teilhabe sichern
Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB IX und XII. Sie hilft Kindern mit Behinderung oder drohender Behinderung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen – in der Kita, Schule, Freizeit oder im Wohnumfeld.
Typische Leistungen:
Schulbegleitung (z. B. bei Autismus, Epilepsie, körperlicher Behinderung)
Integrationskraft in der Kita
Hilfsmittel und Assistenzdienste
heilpädagogische Förderung
Fahrdienste zu Therapieeinrichtungen
Unterstützung bei Kommunikation (z. B. Gebärdensprache, Talker)
📌 Die Eingliederungshilfe muss beim zuständigen Sozialamt oder Bezirk beantragt werden. Sie ist einkommensunabhängig – es zählt ausschließlich der Bedarf des Kindes.
SPZ – Sozialpädiatrisches Zentrum
Ein SPZ ist eine spezialisierte, interdisziplinäre Einrichtung für Kinder mit chronischen Erkrankungen, Entwicklungsstörungen oder unklaren Symptomen. Hier arbeiten Ärzt:innen, Psycholog:innen, Therapeut:innen und Sozialarbeiter:innen eng zusammen.
Ein SPZ ist besonders sinnvoll, wenn:
die Diagnose noch nicht klar ist
verschiedene Beeinträchtigungen gleichzeitig bestehen
komplexe Therapieempfehlungen notwendig sind
Eltern umfassende Beratung und Koordination benötigen
Typische Indikationen:
Entwicklungsstörungen (motorisch, sprachlich, kognitiv)
genetische Syndrome
neurologische Erkrankungen
psychische Auffälligkeiten
📌 Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Eine Überweisung vom Kinderarzt ist erforderlich.
Wie passt das alles zusammen?
Eltern dürfen – und sollten – verschiedene Hilfesysteme gleichzeitig nutzen. Pflegeleistungen, Frühförderung, Eingliederungshilfe und medizinische Versorgung sind keine Gegensätze, sondern greifen sinnvoll ineinander.
Beispiel: Ein Kind mit Trisomie 21 kann einen Pflegegrad haben, Frühförderung erhalten, eine Integrationshilfe in der Kita über die Eingliederungshilfe bekommen – und regelmäßig im SPZ betreut werden.
Mein Tipp als Pflegeberaterin:
Viele dieser Leistungen sind nicht automatisch vernetzt. Das bedeutet: Eltern müssen selbst Anträge stellen, Termine organisieren und Unterlagen sammeln. Eine unabhängige Beratung hilft, den Überblick zu behalten und die bestmögliche Förderung für dein Kind zu sichern.



